Daecher | Reihenhaeuser | Der Dämmstoff | Bild von Maike und Björn Bröskamp auf Pixabay

Wohnen im Doppel- oder Reihenhaus

Diese Wärmedämmung mag sogar Ihr Nachbar!

 

Die Fassade oder das Dach sanieren, dämmen und dann viel Heizenergie sparen? Eigentümerinnen oder Eigentümer von Einfamilienhäusern können damit jederzeit selbstbestimmt loslegen. Wer aber im Doppel- oder Reihenhaus wohnt, der ist sich womöglich gar nicht so sicher: Was darf ich eigentlich in meinem Eigenheim? Wo muss ich den Nachbarn fragen? Worauf sollte ich achten?

Diese fünf wichtigsten Punkte sollten Sie wissen, wenn Sie ein Doppel- oder Reihenhaus dämmen möchten:

1. Brauche ich das Einverständnis meiner Nachbarn, wenn ich das Haus von außen dämmen möchte?

Ob Sie die Nachbarn um Erlaubnis für die Sanierung der Gebäudehülle, also Dach und Fassade, fragen müssen, hängt von den Eigentumsverhältnissen ab. Es gibt vor allem zwei Eigentumsmodelle bei Doppel- und Reihenhäusern:

Beim ersten Modell steht jedes Haus getrennt voneinander auf zwei unabhängigen Grundstücken. Dann sind angrenzende Häuser und Grundstücke zwar eine optische Einheit, aber rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängig. In diesem Fall betrifft die Sanierung nur Ihr alleiniges Eigentum und Sie brauchen dafür in der Regel keine Einverständniserklärung des Nachbarn.

Beim zweiten Modell bilden Sie mit Ihren Nachbarn eine Wohneigentümergemeinschaft: Dabei sind Sie zwar Eigentümerin oder Eigentümer Ihrer Wohneinheit, aber das Grundstück und die Gebäudehülle sind ein gemeinschaftliches Eigentum der Nachbarschaft. In diesem Fall gibt es eine Teilungserklärung, die u. a. die Nutzungsrechte jedes Einzelnen klärt. Fassade und Dach sind dann Gemeinschaftseigentum. Sie benötigen für eine Sanierung daher die Erlaubnis der Miteigentümerinnen und -eigentümer.

2. Im Zuge einer energetischen Sanierung möchte ich gerne auch gleich Gauben, größere Fenster oder andere Farben und Materialien verbauen, die sich von den angrenzenden Häusern gestalterisch abheben. Darf ich das?

Sofern Ihr Haus samt Grundstück Ihnen alleine gehört, dürfen Sie Veränderungen ohne Erlaubnis Ihrer Nachbarschaft vornehmen. Sie müssen dabei natürlich die kommunalen Vorgaben und die Bauordnung beachten. Erkundigen Sie sich also, ob für Ihr Haus die Vorgaben eines kommunalen Bebauungsplans und einer Gestaltungs- oder Erhaltungssatzung (Denkmalschutz) gelten. Auch wenn Sie die volle Freiheit haben, wählen Sie am besten eine Gestaltung, die sich gut in die Nachbarschaft einfügt.

In jedem Fall spart es Zeit und Geld, wenn Sie geplante Baumaßnahmen bündeln und gewünschte Gestaltungsänderungen mit der energetischen Sanierung verbinden. Beachten Sie dabei, dass größere Veränderungen an der Hülle, wie der Einbau größerer Fenster oder Gauben, den späteren Energieverbrauch beeinflussen. Umso wichtiger ist es, im Anschluss richtig – etwa mit Mineralwolle (Glas- oder Steinwolle) – zu dämmen, damit sich die Energiebilanz des Hauses verbessert. 

Um alle Maßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen, lassen Sie sich bei der Planung von einem Energiesparexperten beraten, der Sie auch über passende Fördermöglichkeiten für Ihr Sanierungsvorhaben informiert.

3. Die neue oder stärkere Dämmung meines Hauses würde auf das Nachbargrundstück ragen. Ist eine Dämmung trotzdem einfach möglich oder muss der Nachbar zustimmen?

Das ist ein bekannter Streitpunkt zwischen Nachbarn. Denn das Eigentumsrecht steht auf der einen Seite und das Recht, teilweise auch die Pflicht zu dämmen und der Klimaschutz auf der anderen. Die Landesgesetze der Bundesländer machen dazu teils keine, teils unterschiedliche Vorgaben.

Im Allgemeinen gilt: Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Überbauung des angrenzenden Grundstücks mit Wärmedämmung auch gegen den Willen des Nachbarn (Duldungspflicht) erlaubt ist. Zum Beispiel ist die Dämmstärke, die der Nachbar akzeptieren muss, auf den gesetzlichen Mindeststandard nach dem geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) begrenzt. Zugunsten einer fairen und freundlichen Nachbarschaft sollten Sie im strittigen Fall frühzeitig das offene Gespräch mit Ihrem Nachbarn führen und nach ausgleichenden Lösungen suchen.

Mineralwolle | Glaswolle | Steinwolle | Wärmedämmung | Lärmschutz | Brandschutz | Dämmstoff | Dämmen | Energiesparen
Dachdämmung auf den Sparren

4. Worauf muss ich bei der Dachdämmung besonders achten?

Wenn, wie unter Punkt 1. erklärt, das Dach Ihr alleiniges Eigentum ist, können Sie es unter Berücksichtigung der geltenden Bauordnung dämmen. Sie müssen sich allerdings mit Ihrem Nachbarn verständigen, wenn Sie die Dämmung an dessen Dach anschließen und dabei möglicherweise die Bauteile des Nachbarhauses nutzen oder verändern. Das kann der Fall sein, wenn Sie Anschlussprofile an dessen Dachkonstruktion befestigen. In einigen Fällen haben alte Doppel- und Reihenhäuser auch nur eine gemeinsame, einschalige Haustrennwand, die genau auf der Grundstücksgrenze liegt und die Sie im Fall einer Dachdämmung überdämmen würden. Auch dann müssen Sie sich mit Ihrem Nachbarn frühzeitig abstimmen.

5. Gibt es technische Besonderheiten bei der Dämmung von Doppel- oder Reihenhäusern?

Die meisten Bauteile eines Doppel- oder Reihenhauses lassen sich wie bei Einfamilienhäusern in den herkömmlichen Verfahren dämmen. Sie sollten hierbei einen besonderen Blick auf die Haustrennwand haben, denn die kann je nach Beschaffenheit zur großen Wärmebrücke werden. So ist zum Beispiel die dachseitige Überdämmung einer gemeinsamen, einschaligen Haustrennwand sinnvoll, um Wärmeverluste über das Dach zu verhindern.

Bei zweischaligen Haustrennwänden mit ungedämmtem Zwischenraum eignen sich hochdämmende Flocken aus Mineralwolle, die Sie einfach, schnell und kostengünstig in den Luftspalt einblasen lassen. Das verhindert nicht nur Wärmeverluste, sondern erhöht vor allem den Schall- und Brandschutz zwischen den Häusern. Auch für diese Maßnahme brauchen Sie das Einverständnis Ihres Nachbarn. Das dürfte aber nicht schwierig sein, denn in diesem Fall profitieren beide Parteien von den Vorzügen der Mineralwolldämmung. So sparen Sie und Ihr Nachbar in Zukunft nicht nur Heizkosten, sondern steigern gemeinsam auch den Wohnkomfort und die Sicherheit in Ihrer jeweiligen Haushälfte.

Header: © Bild von Maike und Björn Bröskamp auf Pixabay

Sie besitzen eine Wohnimmobilie und planen, diese mit Mineralwolle zu dämmen oder haben dies bereits getan? 

Gerne möchten wir von Ihrem Dämmvorhaben mit Glas- oder Steinwolle berichten.

Wir freuen uns auf Ihr Sanierungsprojekt!

Sie finden alle Informationen zur Bewerbung unter folgendem Link:

Dämmung aus Mineralwolle | Der Dämmstoff

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