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Sanieren im Jahr 2023 – Teil 2

Förderprogramme für Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden

Im ersten Teil dieses Beitrags haben wir erklärt, wie Sie Ihr Zuhause mit einer KfW-Förderung sanieren können. Für alle, die ihr Haus aber lieber peu à peu statt einmal komplett sanieren möchten, gibt es zwei alternative Förderwege: die Investitionszuschüsse des BAFA oder die steuerliche Förderung. Lesen Sie hier, welcher sich wann lohnt.

Sie möchten schrittweise in kleinen Maßnahmen sanieren?

Die BAFA-Förderung

Kleine energiesparende Maßnahmen umsetzen

Wer nur Einzelmaßnahmen und keine Komplettsanierung durchführen möchte, für den eignet sich das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Das BAFA bezuschusst einzelne Sanierungsmaßnahmen mit Geldern aus dem BEG-Fördertopf. Das kann zum Beispiel eine Dämmung des Daches, der Kellerdecke oder Außenwand mit Mineralwolle sein sowie der Austausch von Fenstern oder Türen. Wer die Gebäudehülle dämmen lässt und so für mehr Energieeffizienz sorgt, für den übernimmt das BAFA bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten, falls die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgt. Ansonsten sind 15 Prozent förderfähig. Der Einbau, Austausch oder die Optimierung von nachhaltigen Heiztechniken mit regenerativen Energien lassen sich ebenfalls fördern.

Zu welchen Bedingungen fördert das BAFA?

Für die Einzelmaßnahme müssen Sie mindestens 2.000 Euro investieren, damit diese förderfähig ist. Sie können auch mehrere Einzelmaßnahmen pro Wohneinheit zeitgleich durchführen und fördern lassen. Pro Kalenderjahr lassen sich Sanierungskosten von maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit oder 600.000 Euro pro Wohnhaus fördern.

Ein Rechenbeispiel: Investieren Sie 40.000 Euro für eine mit Mineralwolle neu gedämmte Gebäudehülle, übernimmt das BAFA 15 Prozent der Kosten, also insgesamt 6.000 Euro.

Wie geht man vor?

Der Ablauf der Beantragung gleicht dem bei der KfW-Förderung. Auch hier ist die Beratung durch den eingetragenen Energieeffizienz-Experten Pflicht, das BAFA übernimmt hälftig die Honorarkosten und auch hier dürfen Sie die Handwerker erst nach Beantragung der Förderung beauftragen – jedoch auf eigenes Risiko, insofern die Antragsbewilligung noch nicht erfolgt ist.

Noch ein Tipp für einen Extra-Zuschuss von 5 Prozent

Der Energieeffizienz-Experte kann Ihnen auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, mit dem Sie die möglichen Sanierungsschritte sinnvoll aufeinander abstimmen können. Ist eine Maßnahme – zum Beispiel die Gebäudedämmung mit Mineralwolle – Teil eines iSFP, dann gibt das BAFA für diese Maßnahme zusätzlich zur oben genannten Förderung weitere 5 Prozent extra hinzu. Das ergibt in unserem Rechenbeispiel einen weiteren Zuschuss von 2.000 Euro. Insgesamt ergibt sich eine Förderung von 8.000 Euro bei 40.000 Euro Gesamtinvestition. Außerdem können Sie mit einem iSFP größere Maßnahmen in kleine, förderfähige Schritte und auf mehrere Jahre sinnvoll verteilen, um die maximale Förderung zu erhalten und zugleich die Investition auch mit kleinerem Budget stemmen.

Sie möchten Ihr Zuhause schnell und unbürokratisch sanieren?

Die steuerliche Förderung

Einzelmaßnahmen steuerlich absetzen

Ganz unbürokratisch geht die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen im selbst bewohnten Eigenheim (Haus oder Wohnung). Dabei können Sie 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen, maximal 40.000 Euro, auf drei Jahre verteilt steuerlich absetzen. Die Kosten werden in Ihrer Einkommenssteuererklärung verrechnet und senken so Ihre Steuerlast.

Im ersten Jahr, dem Jahr der Rechnungstellung, lassen sich 7 Prozent, höchstens jedoch 14.000 Euro, abziehen, im Jahr danach ebenso, im dritten Jahr dann die restlichen 6 Prozent, höchstens jedoch 12.000 Euro. Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist, dass der Bauantrag für Ihr Gebäude mindestens 10 Jahre zurückliegt und dass ein Fachunternehmen die Maßnahmen gemäß den technischen Anforderungen (siehe Tabelle) durchführt und entsprechend bescheinigt. Außerdem müssen Sie in der Einkommenssteuererklärung den Rechnungsbeleg über die Maßnahme beifügen.

Was lässt sich fördern?

Wie beim Programm des BAFA lassen sich Einzelmaßnahmen über die steuerliche Förderung dann absetzen, wenn sie die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern: Das betrifft eine neue oder verbesserte Dämmung der bestehenden Gebäudehülle, den Austausch von Fenstern und Türen und die Erneuerung oder Optimierung der Lüftungs- und Heiztechnik. Hier ist die Begleitung der Maßnahmen durch die zugelassenen Energieeffizienz-Experten nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll. Wer sich für die Beratung und Baubegleitung entscheidet, kann hier die Hälfte der Honorarkosten steuerlich absetzen.

Welche Vor- und Nachteile hat die steuerliche Förderung?

Mit der steuerlichen Förderung sparen Sie sich die Antragsstellung und damit verbundene Wartezeiten. Sie dürfen ein Handwerksunternehmen direkt beauftragen und können so die Sanierungsmaßnahme ggf. auch kurzfristig umsetzen. Außerdem ist die steuerliche Förderung eventuell höher als die Zuschüsse des BAFA: Wenn Sie zum Beispiel eine Investition von bis zu 40.000 Euro für eine Gebäudedämmung planen, erhalten Sie eine steuerliche Förderung von 20 Prozent, statt der BAFA-Zuschüsse von 15 Prozent.

Dafür erhalten Sie die Förderung über drei Jahre, statt in einem Schwung als Investitionszuschuss. Außerdem entspricht die Höhe der steuerlichen Förderung nur der maximalen Höhe Ihrer Steuerlast: Wenn Ihre Einkommensteuer niedriger als die absetzbare Fördersumme ist, dann entfällt der Rest der Fördersumme.

Für einen Förderweg pro Einzelmaßnahme entscheiden

Eine Maßnahme lässt sich nur einmal fördern. Wenn Sie eine Maßnahme mit einem Investitionszuschuss des BAFA fördern lassen, dann können Sie diese also nicht zusätzlich steuerlich geltend machen. Sie dürfen aber unterschiedliche Einzelmaßnahmen unterschiedlich fördern lassen. Das ermöglicht Ihnen, die für die jeweilige Maßnahme bessere Förderoption zu wählen.

Tab. 1 Wärmedämmung: Die Einzelmaßnahmen und technischen Anforderungen im Überblick

Förderung I Einzelmaßnahmen I Dämmung I Technische Mindestanforderungen I Tabelle

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